Kultuszwecke Projekte

Unterstützung von Kirchengemeinden bei der internen Bildungsarbeit, von tschadischen Pastoren, von Studenten und Lehrern an theologischen Instituten und Bibelschulen.

Spenden, die in der Schweiz für unsere kultuszwecke Projekte getätigt werden, unterliegen keiner Steuerbefreiungsbescheinigung.